Wenn Sie nicht eine GmbH gründen, sondern lediglich ein Gewerbe anmelden, müssen
Sie Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) durchführen und benötigen keine Doppelte Buchführung.
Die meisten Buchhaltungsprogramme für Doppelte Buchführung
beherrschen auch die Einnahmenüberschussrechnung, so auch TEXTBUCH. Hierfür
steht ein Kontenplan zur Verfügung, der das in 2005
erschienene deutsche Steuerformular "Einnahmenüberschussrechnung" abbildet und
ein spezielles Auswertungsskript; beim Eingeben der Buchungssätze wird dann die
Doppelte Buchführung vor dem Benutzer "versteckt", intern wird jedoch trotzdem
mit Doppelter Buchführung gerechnet. Zumindest auf den ersten Blick werden bei der
EÜR Bestandskonten nicht geführt.
Sie werden sich nun fragen, wieso Programme für die Doppelte Buchführung auch EÜR
beherrschen und wieso dies sinnvoll ist. Die Antwort ist ernüchternd: Selbst wenn
Sie ein sehr einfaches Gewerbe haben oder nur ihren Computer als "Werbungskosten"
von der Steuer absetzen, setzen Sie Bestandskonten ein,
z.B. ein Anlagekonto. In dieses wird der Computer beim Kauf hineingebucht
und in den folgenden Jahren werden die abgeschriebenen Teile wieder herausgebucht.
Im Steuerformular EÜR gibt es mehrere solche Sachverhalte, z.B. die "Ansparabschreibungen";
auf dem Formular wird dies sogar wie bei einem Bestandskonto mit zwei Spalten dargestellt.
Die EÜR ist somit eher eine "vereinfachte Doppelte Buchführung" und keine wirklich
kameralistische, einspaltige Buchführung. Was sind nun die Unterschiede?
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Der Kern der Vereinfachung liegt nun darin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Bestandskonten
für eine Kasse oder für ein Girokonto zu führen. Sie dürfen also für die Ausgaben
und Einnahmen Ihres Gewerbes Ihren privaten Geldbeutel und Ihr privates Girokonto
verwenden. Sie können jedoch jederzeit freiwillig auch derartige Bestandskonten
führen, wobei Sie dann die Kasse oder das Girokonto nur noch für Ihr Gewerbe verwenden
sollten. Wenn eine Buchung von Ausgaben und Einnahmen ohne Gegenkonto stattfindet,
dann wird ein "virtuelles Kapitalkonto" verwendet. Dieses entspricht dem Eigenkapital
bei der normalen Doppelten Buchführung. Der Saldo dieses
virtuellen Kapitalkontos entspricht dem Wert Ihres Gewerbes. Bezahlen Sie einen
Gegenstand mit Ihrem privaten Geld und buchen ihn in
Ihr Gewerbe (Anlagekonto an virtuelles Kapitalkonto), spricht man von einer Einlage.
Nehmen Sie einen Gegenstand aus Ihrem Gewerbe zum privaten Gebrauch heraus (Kapitalkonto
an virtuelles Kapitalkonto), so spricht man von einer Entnahme.
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Bei der EÜR spricht man von "Ausgaben" statt von "Aufwand" sowie von "Einnahmen"
statt von "Ertrag". Wenn Sie eine Rechnung schreiben, so wird bei der Doppelten
Buchführung sofort der "Aufwand" gebucht, die Umsatzsteuer abgeführt und beim Geldeingang
nur zwischen zwei Bestandskonten gebucht (Girokonto an
Offene Rechnungen). Bei der EÜR werfen Sie die Kopie
der Rechnung auf einen Stapel und buchen die "Einnahme" erst bei Zahlungseingang;
erst dann wird die Umsatzsteuer abgeführt. Somit wird nicht zwischen zwei Zeitpunkten
Rechnungserstellung und Geldeingang unterschieden. Für die Ausgaben (Sie erhalten
eine Rechnung) gilt im Prinzip dasselbe.
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Bei der EÜR wird das Vorsteuerkonto als Einnahmenkonto und das Umsatzsteuerkonto
als Ausgabenkonto geführt, während bei der Doppelten Buchführung hierfür Bestandskonten
verwendet werden. In Ermangelung der Zweispaltigkeit wird die jeweils fehlende
Spalte (nämlich wenn die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet und die Umsatzsteuer
ans Finanzamt abgeführt wird) quasi spiegelbildlich bei der Vorsteuer als Ausgabenkonto
und bei der Umsatzsteuer als Einnahmenkonto geführt. Einen wirklichen Unterschied
macht diese Vorgehensweise jedoch nicht, es ist nur eine Frage der formalen Darstellung;
allerdings werden die gesamten Einnahmen und die gesamten Ausgaben durch diese
Schreibweise um die Mehrwertsteuer "aufgeblasen", auch wenn die einzelnen Einnahmen-
und Ausgabenkonten Nettobeträge erfassen.
Im Unterschied zur häufig angetroffenen früheren Vorgehensweise der EÜR, bei der
in den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkonten Bruttobeträge aufgeführt wurden (d.h.
incl. Mwst.), werden nun mit dem Formular EÜR die Einnahmen und Ausgaben als
Nettobeträge im Formular eingetragen und somit in den einzelnen Konten als
Nettobeträge aufgeführt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Doppelten
Buchführung und der EÜR ist damit zumindest in Deutschland aufgehoben. (Beim
Eintippen der Beträge in die Buchungssatz-Liste verwenden Sie in TEXTBUCH jedoch
weiterhin standardmäßig die Bruttobeträge.)