Es gibt zwei grundverschiedene Arten von Konten: Bestandskonten und Erfolgskonten. Erfolgskonten teilen sich auf in Aufwandskonten und Ertragskonten. (TEXTBUCH Kontenmengen)
KONTEN BESTANDSKONTEN ERFOLGSKONTEN AUFWANDSKONTEN ERTRAGSKONTEN
Bestandskonten sind zweiseitige Konten, bestehen also aus einer Soll- und Habenseite. So kann der Gesellschafter über ein Gesellschafterkonto der Firma Geld leihen (Haben) oder der Firma Geld schulden (Soll). Beides wird ins selbe Konto gebucht.
Erfolgskonten werden dagegen salopp als "einseitige" Konten bezeichnet (obwohl Konten eigentlich immer zwei Seiten haben). Bei Aufwandskonten wird normalerweise nur in die Soll-Seite und bei Ertragskonten nur in die Haben-Seite gebucht. Das heißt Aufwandskonten stehen im Buchungssatz immer links vom Doppelpunkt (z.B. b:K Bürobedarf an Kasse), Ertragskonten dagegen immer rechts. In die andere Seite des Kontos wird nur bei einer Korrekturbuchung gebucht. Eine Korrekturbuchung erscheint in der selben Spalte wie die anderen Buchungen, der Betrag wird jedoch mit einem Minuszeichen versehen.
Wenn Aufwandskonto an Bestandskonto gebucht wird, spricht man von einer "Aufwandsbuchung". Bestandskonto an Ertragskonto nennt man "Ertragsbuchung" und Bestandskonto an Bestandskonto (z.B. Bargeld vom Girokonto abheben) bezeichnet man als "Neutralbuchung", weil sie erfolgsneutral ist, also weder einen Aufwand noch einen Ertrag darstellt.
In Bestandskonten sammeln sich die Zahlen der Vorjahre an, deshalb muss man zu Beginn eines Jahres die Anfangsbestände der Bestandskonten (AB) definieren. Bei den Erfolgskonten wird dagegen jedes Jahr von neuem begonnen.
Bestandskonten sind letztlich alle Konten, die weder Aufwands-
noch Ertragskonten sind. Bei Bestandskonten werden beide Seiten bebucht. Bestandskonten
sind Bankkonten, die Kasse, dann kurzfristige "Pufferungen" von Geldbeträgen (sog.
Verrechnungskonten, die üblicherweise leer sind und meist nur für einige Tage
"gefüllt" sind) wie beispielsweise offene Rechnungen (wenn
Sie eine Rechnung gestellt haben, aber das Geld noch nicht eingegangen ist)
oder wenn Sie Steuerbuchungen schon durchgeführt haben, aber das Finanzamt die Steuern
noch nicht abgebucht hat.